Kommentar geplante EEG-Novelle und Netzpaket

ZVEH warnt erneut vor Markteinbruch bei kleinen PV-Anlagen

Branchen News
28.7.2026
5 Minuten
Der Referentenentwurf für das EEG 2027 hat die Länder- und Verbändeanhörung passiert und ist noch nicht beschlossen. In seinem Positionspapier dazu spricht sich der ZVEH für den Erhalt der Einspeisevergütung für PV-Anlagen unter 25 kWp aus. Statt Kürzungen seien verlässliche Regeln für Anlagenbetreiber, Kunden und Fachbetriebe notwendig.
PV-Montage auf Ziegeldach

Der ZVEH bewertet zentrale Punkte des Referentenentwurfs zur EEG-Novelle kritisch. Und das nicht erst seit Bekanntgabe des Entwurfs Mitte Juli. Ebenso wieder der Verband sieht mittlerweile die gesamte Energiebranche die Pläne des BMWE unter Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche als unzureichend für die Energiewende in Deutschland.

BMWE: Kleine PV-Anlage künftig ohne Vergütung

Insbesondere die geplante Abschaffung der Einspeisevergütung für kleinere Photovoltaik-Anlagen sowie ein Zwang zur Direktvermarktung könnten nach Einschätzung des ZVEH zu einem "deutlichen Markteinbruch" führen. Stattdessen fordert der Verband verlässliche Rahmenbedingungen, praxistaugliche Marktmodelle sowie einen beschleunigten Ausbau von Netzen, Speichern und Smart Metern.

„Für eine funktionierende Energiewende brauchen wir Verlässlichkeit. Eine Förderung für neu gebaute kleine Anlagen auf drei Jahre zu begrenzen und die Verlängerung offen zu lassen, schafft diese Sicherheit nicht, zumal die Perspektive für die Direktvermarktung fehlt.“, sagt Alexander Neuhäuser, Hauptgeschäftsführer des ZVEH.

Einspeisevergütung erhalten

Die Einspeisevergütung für Anlagen unter 25 kWp muss bleiben, so der ZVEH. Die im Entwurf vorgesehene Übergangszahlung von 5,2 Cent pro kWh für drei Jahre sei aus Sicht des Verbandes keine ausreichende Grundlage für Investitionsentscheidungen. Auch die Möglichkeit einer Verlängerung durch die Bundesnetzagentur biete keine hinreichende Sicherheit, da sie befristet und unverbindlich sei.

Das Streichen der Einspeisevergütung würde nach Einschätzung des ZVEH insbesondere im Eigenheimbereich zu einem deutlichen Rückgang bei Investitionen in PV-Anlagen führen. Das hätte nicht nur Folgen für das Gelingen der Energiewende,sondern auch für Beschäftigte im Handwerk sowie für die regionale Wertschöpfung. Als Alternative schlägt der Verband vor, statt einer Abschaffung die Degression für Neuanlagen von 2 auf 4 % jährlich zu erhöhen.

Quelle: watts up/KI-generiert

Geplante Direktvermarktung noch nicht massenmarkttauglich

Auch die vorgesehene Direktvermarktung für Betreiber von Anlagen bis 100 kW lehnt der ZVEH in der geplanten Form ab. Nach Auffassung des Verbandes fehlen derzeit die technischen und regulatorischen Voraussetzungen für einen funktionierenden Markt im Bereich kleinerer Anlagen. Der geplante Direktvermarktungsbonus für maximal vier Jahre könne dieses Problem nicht lösen, da er für Anlagenbetreiber zu bürokratisch sei und keine ausreichende Investitionssicherheit schaffe.

Der ZVEH fordert daher, Direktvermarktung, Energy Sharing und Mieterstrom zunächst einfach, standardisiert, kostengünstig und massenmarkttauglich auszugestalten. Erst dann könnten dies Modelle eine echte Alternative für Kleinanlagen darstellen. Mieterstrom müsse zudem stärker abgesichert und vereinfacht werden, damit auch Mieterinnen und Mieter gleichberechtigt an der Energiewende teilhaben können.

Netzanschlusspunkt in den Fokus nehmen

Grundsätzlich spricht sich der ZVEH dafür aus, gesetzliche Grenzwerte künftig an der maximalen Wirkleistungseinspeisung am Netzanschlusspunkt auszurichten – und nicht allein an der installierten Leistung einer Erzeugungsanlage. Entscheidend für die Netzrückwirkung sei, welche Leistung tatsächlich eingespeist werde. Dadurch könnten Anlagen, Speicher und Verbraucher auf der eigenen Liegenschaft flexibler und wirtschaftlicher ausgelegt werden.

Kritisch sieht der Verband zudem die geplanten Regelungen zum Redispatch-Vorbehalt. Der Entschädigungsanspruch im Redispatch-Fall solle zunächst vollständig erhalten bleiben. Außerdem müsse sichergestellt werden, dass Strom, der vor dem Netzanschlusspunkt genutzt werden kann, nicht ungenutzt verfällt. Betreiber sollten daher wählen können, ob eine Abregelung an der Anlage selbst oder am Netzanschlusspunkt erfolgt.

Netze, Speicher und Smart Meter schneller ausbauen

Neben praxistauglichen Regeln für PV-Anlagen fordert der ZVEH einen beschleunigten Ausbau von Netzen, Speichern und Smart Metern. Dafür brauche es verbindliche Ziele, klare Zeitvorgaben und Verantwortlichkeiten, eine wirksame Aufsicht sowie ein transparentes Fortschrittsmonitoring. Zum im Reformpaket der Bundesregierung und dem darin enthaltenen Smart-Meter-Light hat sich der Verband ebenfalls kritisch geäußert.

Auch die Möglichkeit der Nulleinspeisung sollte aus Sicht des Verbandes erhalten bleiben. Sie ermögliche es Anschlussnehmern und Betreibern, Erzeugung, Eigenverbrauch und Speicher wirtschaftlich auszulegen. Gleichzeitig sollten Energiemanagementsysteme in Kundenanlagen gezielt ausgebaut werden, um netzdienliche Steuerung und Flexibilität künftig besser nutzbar zu machen.

Das vollständige Positionspapier des ZVEH zur EEG-Novelle2027 unter www.zveh.de/pp-eeg-novelle-2027

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