Balkonkraftwerke

VDE: Neue Produktnorm für Steckersolargeräte

Branchen News
26.11.2025
2,5 Minuten
Die weltweit erste Norm für Steckersolargeräte ist ab Dezember 2025 erhältlich. Mit der Veröffentlichung der DIN-Norm schafft der VDK/VDE Rechtssicherheit für Produzenten, Händler und Endverbraucher. Das Regelwerk definiert technische Anforderungen für Steckersolargeräte als Gesamtsystem. Die maximale Leistungsgrenze wird erhöht, und neue Anschlussmöglichkeiten werden zulässig.
Steckersolaranlage

Die neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95 „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb - Teil 95: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“ definiert, was ein Steckersolargerät ist, und welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit Solarmodule per Schuko-Stecker ans Hausnetz angeschlossen werden dürfen. Die Produktnorm legt erstmalig technische Anforderungen für Balkonkraftwerke als Gesamtsystem fest. Die Vornorm wendet sich in erster Linie an alle, die Steckersolargeräte entwickeln, herstellen und anbieten. Weiterhin adressiert die Norm auch Endverbraucher, Verkäufer, Anbieter, Vermieter,Hausbesitzer, da sie umfassende Anforderungen an die Dokumentation enthält.

Maximale Leistungsgrenze

Die maximal zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters ist nach Norm auf 800 VA festgelegt, analog der Novellierung der Anwendungsregel E VDE-AR-N 4105:2024-10 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“. Die maximal zulässige Gesamtmodulleistung beträgt 960 Wp, wenn das Steckersolargerät mit einem Haushaltsstecker ausgestattet ist. Die maximal zulässige Gesamtmodulleistung beträgt 2.000 Wp, wenn das Steckersolargerät mit einem speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker, z. B. nach DIN VDE V 0628-1(VDE V 0628-1), versehen ist.

Neue Anschlussregeln für Balkonkraftwerke

Die Produktnorm enthält neue Anschlussmöglichkeiten, die bislang nicht zulässig waren. Die Norm definiert mehrere Schutzmaßnahmen, um Steckersolargeräte auch über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömmliche Haushaltssteckdose anschließen zu können. Dafür müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Dies lässt sich über einen modifizierten Haushaltsstecker mit Schutzumhüllungen oder mit einem internen Trennschalter realisieren. Zum anderen kann den Basisschutz auch eine galvanische Trennung im Wechselrichter übernehmen. Dazu muss der Wechselrichter zusätzliche Anforderungen erfüllen. Der bisher geforderte spezielle Energiesteckvorrichtungsstecker (z. B. DIN VDE V 0628-1(VDE V 0628-1) bleibt weiterhin zulässig.

Balkon-PV mit Kleinststromspeichern

Steckersolargeräte mit Energiespeicher deckt die neue Produktnorm nicht ab. Für diese Geräte müssen zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Das zuständige Gremium DKE/K 373 hat mit der Planung eines weiteren Normenteiles für solche Steckersolargeräte mit Energiespeichern bereits begonnen.

Anders als bei Steckersolargeräten ohne Batterie, ist beider Kombination mit einem Speicher in der Regel auch eine Elektrofachkraft für die Installation eines Stromsensors nötig. Während Steckersolargeräte lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden müssen, sind Batteriespeicher zusätzlich beim Netzbetreiber anzumelden. Für Kleinstspeicher soll dies nach einer geplanten Überarbeitung der Netzanschlussnorm (VDE AR-N 4105) im nächsten Jahr entfallen. Einige Netzbetreiber verzichten darauf  schon jetzt.

Die neue Norm kann hier beim VDE-Verlag bestellt werden.

hwww.dke.de

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