
Reifen, Fahrräder, Werkzeug, Kartons oder der Speicher der Photovoltaikanlage: In vielen Garagen steht weit mehr als nur das Auto. Was davon zulässig ist, so der IVD Nord, hängt vom Bundesland, von der Größe der Garage sowie von Regelungen im Mietvertrag, in der Hausordnung oder innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft ab.
Die Garagenverordnungen beider Länder untersagen die Aufstellung und den Betrieb stationärer Energiespeichersysteme außerhalb von Fahrzeugen – unabhängig davon, ob es sich um eine kleine Einzelgarage oder eine größere Anlage handelt. Darauf weist der Immobilienverband IVD Nord hin. Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ist dagegen von einer bestimmten baulichen Anforderung an Einbauten ausgenommen. Das bedeutet nicht, dass bei der Installation einer Wallbox keine weiteren Vorgaben zu beachten wären.
In Bremen gilt das Verbot für Energiespeichersysteme laut IVD Nord zumindest in Mittel- und Großgaragen. Die Garagenregelungen in Niedersachsen und in Mecklenburg-Vorpommern enthalten kein entsprechend formuliertes Verbot. Eine pauschale Erlaubnis für Heimspeicher lässt sich daraus aber nicht ableiten: Bauordnungsrechtliche, brandschutztechnische und elektrotechnische Anforderungen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Auch abseits der Speicherfrage ist die Garage kein beliebiger Lagerraum. Hamburg und Schleswig-Holstein erlauben das Abstellen von Fahrrädern, Anhängern und Elektrokleinstfahrzeugen wie z. B. E-Scooter unter Bedingungen, etwa wenn Verkehrsflächen und Rettungswege frei bleiben. Mietverträge oder Regeln einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können zusätzliche Grenzen setzen. Kunden die einen PV-Speicher installieren wollen, sollte deshalb vor der Standortwahl die Vorgaben für ihre Garage klären.
„Das Thema betrifft eine wachsende Zahl von Eigentümern“, sagt Anika Schönfeldt-Schulz, Vorsitzende des IVD Nord. „Wer eine Photovoltaikanlage nachrüstet, denkt bei der Suche nach einem Platz für den Speicher schnell an die Garage. Allerdings sollte hier unbedingt vorab die Zulässigkeit geklärt werden.“


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