Überblick zu Balkonkraftwerken

Steckersolargeräte: Normen, Stand und Praxiswissen

Energie
26.1.2026
8 Minuten
Stabiler Ausbau, steigende Modulleistung und neue Produktnorm – Steckersolargeräte boomen und auch die Realisierung wird einfacher und sicherer. Doch bei Balkonkraftwerken existieren noch immer Mythen, die Elektrofachkräften das Leben erschweren.
Blick auf eine installiertes Balkonkraftwerk

Der Bundesverband Steckersolar (BVSS) hat am 21. Januar 2026 seine erste umfassende Auswertung des Marktstammdatenregisters mit Daten zu Steckersolargeräten bis Ende 2025 veröffentlicht. Die Ergebnisse zeigen einen stabilen Ausbau und einen klaren Trend zu leistungsstärkeren Anlagen: Die durchschnittliche Modulleistung ist im vergangenen Jahr um 22 Prozent gestiegen.

2025 war das erste vollständige Jahr, in dem die vereinfachte Anmeldung durchgehend implementiert war – ein wichtiger Faktor für die positive Marktentwicklung.

Regionale Unterschiede: Stadt-Land-Gefälle bei der Installation

Erstmals listet die BVSS-Auswertung die Installationsquote pro 1.000 Haushalte in den Bundesländern auf. Ein auffälliges Ergebnis: Die Quote ist in Großstädten deutlich niedriger als in kleineren Kommunen.

„Die niedrigere Installationsquote in größeren Städten hängt vor allem damit zusammen, dass die meisten Steckersolar-Anlagen immer noch in Eigenheimen und Eigentumswohnungen installiert werden. In Großstädten gibt es mehr Mietwohnungen", erklärt Craig Morris, Geschäftsführer des BVSS.

Mietwohnungen: Noch ungenutztes Potenzial

Obwohl die Installation von Steckersolargeräten seit 2024 rechtlich privilegiert ist, berichten Verbände weiterhin von Fällen, in denen Vermietende unverhältnismäßige Forderungen stellen. „Zu lange haben Eigentümer ihren Mietenden die Installation erschwert", so Morris. Das Potenzial in städtischen Mietwohnungen bleibt damit ein wichtiges Wachstumsfeld – und eine Chance für das Elektrohandwerk.

Die vollständige Auswertung zum Download:

https://bundesverband-steckersolar.de/wp-content/uploads/2026/01/MaStR-2025.pdf

Produktnorm DIN VDE V 0126-95

Seit dem 1. Dezember 2025 gilt die weltweit erste Produktnorm für Steckersolargeräte. Nach acht Jahren intensiver Normungsarbeit und über 1.250 Einsprüchen hat die DKE (Deutsche Kommission Elektrotechnik) damit klare technische Anforderungen für Balkonkraftwerke als Gesamtsystem definiert.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Leistungsgrenzen:

  • Maximale Wechselrichterleistung: 800 VA
  • Maximale Modulleistung bei Anschluss über Schukostecker: 960 Wp
  • Maximale Modulleistung bei Anschluss über Energiesteckdose (z.B. Wieland): 2.000 Wp

Anschlussmöglichkeiten:

Die Norm ermöglicht erstmals den normkonformen Anschluss über den haushaltsüblichen Schutzkontaktstecker – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

  • Der Basisschutz muss mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein
  • Dies kann durch einen modifizierten Haushaltsstecker mit Schutzumhüllung erfolgen
  • Alternativ: interner Trennschalter oder galvanische Trennung im Wechselrichter

Wichtig für die Beratung: Der Wieland-Stecker bleibt die sichere Option, insbesondere bei Modulleistungen über 960 Wp oder wenn die Anforderungen für den Schuko-Anschluss nicht erfüllt werden können.

Quelle: VDE – DKE veröffentlicht weltweit erste Produktnorm für Steckersolargeräte

Gesetzlicher Rahmen: Was seit dem Solarpaket I gilt

Mit dem Solarpaket I vom Mai 2024 wurden wesentliche Vereinfachungen eingeführt:

Die Anmeldung im Marktstammdatenregister beschränkt sich auf fünf Angaben: Modulleistung, Wechselrichterleistung, Standort, Inbetriebnahmedatum und Stromzählernummer.

Weiterführende Informationen

Für einen breiteren Überblick bieten verschiedene Quellen speziell zum Thema Steckersolar aus unterschiedlichen Perspektiven weitere Informationen:

VDE FNN – Steckerfertige PV-Anlagen

Technische Anforderungen, Anschlussbedingungen und FAQ für Elektrofachkräfte.

www.vde.com/de/fnn/themen/tar/tar-niederspannung/erzeugungsanlagen-steckdose

Umweltbundesamt – Steckersolargeräte (Balkonkraftwerke)

Umfassende Informationen zu Funktionsweise, gesetzlichem Rahmen und Wirtschaftlichkeit.

www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/steckersolargeraete-balkonkraftwerke

Verbraucherzentrale NRW – Steckersolar

Praxisnahe Verbrauchertipps, Wirtschaftlichkeitsrechner und aktuelle Informationen.

www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/erneuerbare-energien/steckersolar-solarstrom-vom-balkon-direkt-in-die-steckdose-44715

Häufige Kundenirrtümer

Die Verbraucherzentrale NRW hat typische Missverständnisse identifiziert, die in der Kundenberatung regelmäßig auftreten:

Irrtum 1: „Steckersolar lohnt sich nur für Eigentümer"

Richtig: Seit der Gesetzesänderung 2024 sind Steckersolargeräte privilegiert. Vermieter dürfen die Installation nicht mehr ohne triftigen Grund ablehnen. Eine Ablehnung nur aus optischen Gründen ist unzulässig.

Irrtum 2: „Die Anmeldung ist kompliziert"

Richtig: Seit 2024 ist nur noch die vereinfachte Anmeldung im Marktstammdatenregister erforderlich – ein kurzes Online-Formular, keine Genehmigung.

Irrtum 3: „Man braucht zwingend einen Wieland-Stecker"

Richtig: Die neue Norm erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen auch den Schuko-Anschluss. Bei Modulleistungen über 960 Wp ist jedoch weiterhin eine Energiesteckdose erforderlich.

Irrtum 4: Balkonbrüstungen aus Holz oder Stahl sind ungeeignet

Richtig: Oft werden nur Betonbrüstungen als stabil genug angesehen. Moderne Montagesysteme ermöglichen aber auch oft eine sichere Befestigung auch an verschiedenen Materialien. Hierbei muss der Einzelfall und die Angaben des Herstellers beachtet werden.

Irrtum 5: „Steckersolar lohnt sich nur, wenn man tagsüber zuhause ist"

Richtig: Fast alle Haushalte haben eine Grundlast (Kühlschrank, Router, Standby-Geräte), die unabhängig von der Anwesenheit Strom verbraucht. Diese wird durch das Steckersolargerät direkt gedeckt.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW – Steckersolar: Sonne rein, Mythen raus

Sonderfall Batteriespeicher: Was rechtlich zu beachten ist

Ein wichtiger Hinweis für Endkunden: Nur Geräte ohne Batteriespeicher gelten als Steckersolargeräte im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Systeme mit Speicher unterliegen anderen Anforderungen:

  • Installation durch Elektrofachkraft erforderlich
  • Zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber notwendig
  • Anmeldung im Marktstammdatenregister wie bei anderen Speichern

Wann lohnt sich ein Speicher wirtschaftlich?

Laut Verbraucherzentrale NRW ist ein Speicher erst ab zwei oder mehr Modulen und höherem Stromverbrauch wirtschaftlich sinnvoll. Bei einem einzelnen Standardmodul (400 Wp) werden ohnehin rund 70 % des erzeugten Stroms direkt verbraucht – die „rettbaren" 80 kWh pro Jahr rechtfertigen die Speicherinvestition meist nicht.

Rechtliche Klarstellung für Mietwohnungen

Interessant für Mietende: Der Balkon.Solar e.V. hat ein Rechtsgutachten veröffentlicht, wonach Vermieter Steckersolargeräte auch mit Batteriespeicher nicht verweigern können. Dies kann ein wichtiges Argument in der Beratung von Mietern sein.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW – Steckersolar-Gerät mit Batteriespeicher

Rolle der Elektrofachkraft

Trotz aller Vereinfachungen bleibt die Elektrofachkraft ein zentraler Akteur. Das VDE FNN stellt unmissverständlich klar:

„Die Beurteilung und eventuelle Anpassungen des entsprechenden Stromkreises dürfen nur durch eine Elektrofachkraft vorgenommen werden. Der Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage sieht außerdem den Einsatz eines Zweirichtungszählers vor, dessen Einbau ist aber nicht Voraussetzung zur Inbetriebnahme von steckerfertigen Solaranlagen."

Die Konsequenz: Bei jeder Inbetriebnahme sollte eine Elektrofachkraft hinzugezogen werden.

Prüfaufgaben für die Elektrofachkraft:

  • Dimensionierung des Stromkreises: Ist der vorhandene Stromkreis für die Einspeisung ausreichend dimensioniert und abgesichert?
  • Sicherungsanpassung: Gegebenenfalls Austausch der vorhandenen Sicherung gegen eine kleinere
  • Zustand der Hausinstallation: Besonders bei älteren Gebäuden kritisch prüfen
  • Steckdosenprüfung: Bei Außensteckdosen auf dem Balkon – ist diese aktiv?

Quelle: VDE FNN – Steckerfertige PV-Anlagen

Fazit: Steckersolar als Geschäftsfeld

Der Steckersolarmarkt wächst stabil und bietet dem Elektrohandwerk vielfältige Chancen:

  • Beratungsleistungen: Kunden benötigen fachkundige Unterstützung bei der Auswahl und Dimensionierung
  • Installationsprüfung: Die Überprüfung der Hausinstallation bleibt Aufgabe der Elektrofachkraft
  • Steckdoseninstallation: Bei Energiesteckdosen oder neuen Außensteckdosen
  • Speicherlösungen: Installation und Anmeldung von Systemen mit Batteriespeicher
  • Mietwohnungsmarkt: Beratung und Unterstützung von Mietern bei der Durchsetzung ihrer Rechte

Die neue Produktnorm schafft Rechtssicherheit für alle Beteiligten und stärkt das Vertrauen in die Technologie. Für das Elektrohandwerk bedeutet das: Fundiertes Wissen über die aktuellen Regelungen ist der Schlüssel zur erfolgreichen Kundenberatung – und zur Erschließung eines wachsenden Marktsegments.

Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine fachliche Beratung.

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