Neue EU-Richtlinie seit dem 31. Juli 2026

„Recht auf Reparatur“-Vorgaben betreffen auch E-Handwerksbetriebe

Betrieb
10.8.2026
2 Minuten
Das Gesetz zur Umsetzung der europäischen Richtlinie über das Recht auf Reparatur ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Neben neuen Pflichten für Hersteller enthält es Änderungen des Kaufrechts, die auch für E-Handwerksbetriebe von Bedeutung sind.
Wartung Wärmepump Reparaturarbeiten

Seit dem 31. Juli 2026 gilt das sogenannte „Recht auf Reparatur“ vollständig. Mit dem Gesetz soll die Reparatur von Waren gestärkt und eine längere Nutzung von Produkten gefördert werden. Es sieht insbesondere Reparaturpflichten für Hersteller bestimmter Produktgruppen vor. Zugleich werden das Kauf- und Verbrauchsgüterkaufrecht angepasst und neue Anforderungen an Verkäufer eingeführt.

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Handlungsbedarf für E-Handwerksbetriebe

Damit betrifft das Gesetz auch E-Handwerksbetriebe. Das giltvor allem für Betriebe, die Elektrogeräte oder andere Waren an Verbraucher verkaufen. Sie müssen ihre betrieblichen Abläufe bei Reklamationen und der Nacherfüllung überprüfen und an die neuen Informations-, Dokumentations- und Verjährungsregelungen anpassen. Auch Vertragsunterlagen, Allgemeine Geschäftsbedingungen sowie Produkt- und Kundeninformationen sollten auf möglichen Anpassungsbedarf geprüft werden.

Neue Chance Reparaturdienstleistungen

Für E-Handwerksbetriebe als Reparaturdienstleister können sich zugleich neue Chancen ergeben. Hersteller können zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Reparaturpflichten qualifizierte Handwerksbetriebe einbinden. Ein eallgemeine Verpflichtung von Reparaturbetrieben, jeden angefragten Reparaturauftrag anzunehmen, wird durch das Gesetz jedoch nicht begründet.

Der ZVEH begrüßt grundsätzlich das Ziel, Reparaturen zu stärken, Produktlebenszyklen zu verlängern und Elektroschrott zu vermeiden. Positiv sei, dass bei der nationalen Umsetzung weitgehend auf zusätzliche Verschärfungen gegenüber den europäischen Vorgaben verzichtet wurde. Entscheidend bleibt, dass Ersatzteile, Werkzeuge, Software und technische Informationen für die E-Handwerke tatsächlich zu wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen verfügbar sind.

www.zveh.de

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