Der Einsatz netzwerkfähiger Sicherheitstechnik nimmt immer weiter zu. Durch zunehmende Vernetzung ihrer Komponenten und dem damit verbundenen Datenaustausch steigt zugleich das potenzielle Schadensrisiko bei Ausfall oder Missbrauch. Für ihren zuverlässigen Betrieb ist ein angemessener Standard in der Cyber-Sicherheit somit unerlässlich. Vor diesem Hintergrund hat die VdS Schadenverhütung GmbH, in Begleitung durch das BSI, die Anforderungen an eine sichere Nutzung durch Endverbraucher in der PROVE-Spezifikation 6063: 2025-08 beschrieben, die aktuell in einem öffentlichen Konsultationsverfahren zur Verfügung steht. Sie gilt für Komponenten smarter Sicherheitstechnik im privaten Wohnbereich, wie etwa Einbruchmeldeanlagen, Smart Locks oder Überwachungskameras sowie die damit verbundenen Web-, App- oder Cloud-Anwendungen.
„Mit dem praxisnahen Branchenstandard können Anbieter und Hersteller smarter Sicherheitslösungen die Cyber-Sicherheit ihrer Produkte unkompliziert deklarieren. Im Rahmen von VdS-Anerkennungsverfahren kann VdS dies mitprüfen. Damit wird die Erteilung des IT-Sicherheitskennzeichens des BSI deutlich beschleunigt“, erklärt Sebastian Brose, Bereichsleiter Security & Geo bei VdS.
Sandro Amendola, Leiter der Abteilung Standardisierung, Zertifizierung und Prüfung beim BSI: „Das IT-Sicherheitskennzeichen bietet Endkundinnen und -kunden nun auch Orientierung bei netzwerkfähiger Sicherheitstechnik im Wohnbereich. Unternehmen können das Kennzeichen für smarte Sicherheitsprodukte, welche die Kriterien der PROVE-Spezifikation 6063 erfüllen, ab sofort beantragen und so zur Etablierung eines verlässlichen Sicherheitsniveaus im Markt beitragen.“
Das BSI erteilt das IT-Sicherheitskennzeichen für digitale Produkte und Dienste, die nach anerkannten Sicherheitsanforderungen gestaltet sind. Hersteller und Diensteanbieter können mit diesem Label die Cybersicherheit ihrer Produkte zum Kaufargument machen und so das Vertrauen in ihre Marke steigern. Zugleich erhalten Privatanwender mehr Transparenz und Orientierung.
Im Rahmen der IFA in Berlin bietet das BSI vom 5. bis 9. September 2025 an seinem Messestand (Halle 1.2, Stand 175) die Möglichkeit, sich persönlich zum IT-Sicherheitskennzeichen beraten zu lassen – etwa zu den Voraussetzungen, dem Antragsverfahren und den Vorteilen für ihre Produkte.
Bei der Herausgabe von neuen Richtlinien ist es branchenüblich, das Dokument einer interessierten Öffentlichkeit zunächst im Rahmen eines Konsultationsverfahrens vorzustellen. Mehr Informationen dazu findest Du unter: vds.de/konsultationsverfahren/vds-6063-entwurf
Darüber hinaus kannst Du den Richtlinienentwurf der neuen PROVE-Spezifikation 6063: 2025-08 „Cyber-Sicherheit für Komponenten der Brandschutz- und Sicherungstechnik“ auch direkt kostenfrei im VdS-Shop downloaden: vds.de/richtlinien-6063
Mehr Informationen zum IT-Sicherheitskennzeichen des BSI unter: BSI - IT-Sicherheitskennzeichen - Allgemeine Informationen
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