
Klare Zuständigkeiten, abgestimmte Qualifikationen und verbindliche Arbeitsabläufe: Seit 2024 bietet eine gemeinsame Vereinbarung Handwerksbetrieben einen verlässlichen Rahmen für die sichere gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Diese wurde jetzt mit neuen Partnern neu aufgesetzt.
Die Vereinbarung, der bislang der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der Zentralverband Sanitär,Heizung Klima (ZVSHK) sowie die zugehörigen Berufsgenossenschaften – die Berufsgenossenschaft BAU (BG BAU) und die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BGETEM) – angehören, wurde zum 1. September 2026 auch von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), dem Bundesverband Metall sowie der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) unterzeichnet.

Ziel der neu gefassten Vereinbarung zur Installation von PV-Anlagen ist es, die Sicherheit bei der Installation zu erhöhen. Dafür haben die Verbände die Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern, eine Musteranweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen definiert.
Die EuP-Schulung ist Voraussetzung für den Einsatz als EuP bei der Errichtung von PV-Anlagen.Die Schulung stellt sicher, dass Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken einzelne, in der Vereinbarung beschriebene elektrotechnische Tätigkeiten – so etwa den Anschluss der PV-Module – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fachgerecht ausführen können.
Für Kunden hat die Vereinbarung den Vorteil, dass sie einen Vertrag und einen zentralen Ansprechpartner haben. Zugleich können die Leistungen der an der Installation einer PV-Anlage beteiligten qualifizierten Fachunternehmen klar aufeinander abgestimmt werden.
Wie bisher ergänzen Muster-Nachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrobetrieb die neue Vereinbarung. Eine Elektrofachkraft übernimmt gegenüber der EuP für PV-Anlagen die erforderliche Fach- und Führungsverantwortung für Leitung und Aufsicht.
Arbeiten auf der AC-Seite des Wechselrichters oder an anderen elektrischen Bauteilen bleiben Elektrofachkräften vorbehalten. Arbeiten an der Elektroanlage dürfen grundsätzlich nur von einem zugelassenen Elektrofachbetrieb durchgeführt werden. Dieser Betrieb muss in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen sein (§ 13 Abs. 2 NAV).
Mit der Vereinbarung, die laut ZVEH das Ergebnis der erfolgreichen Zusammenarbeit der Gewerke und der Berufsgenossenschaften ist, bekennen sich die beteiligten Verbände und Berufsgenossenschaften zu höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Jeder Betrieb fokussiert sich auf seine Kompetenzen und kann die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit entsprechend absichern.
„Wir können die Energiewende und die Sanierung der Infrastruktur nur gewerkeübergreifend bewältigen. Gleichzeitig brauchen wir Prozesse, die die Sicherheit für unsere Mitarbeiter und Kunden gewährleisten.Die E-Handwerke zeigen mit dieser Vereinbarung ihre Bereitschaft, einen Beitrag zu effizienten Prozessen zu leisten“, so Stefan Ehinger, Präsident des ZVEH: „Dass sich nun auch die Holz- und Metallbauer einem bewährten und von den Verbänden und Berufsgenossenschaften anerkannten Verfahren anschließen, verdeutlicht den Stellenwert, den Arbeitsschutz und Qualität innerhalb unsererGewerke besitzen.“
„Photovoltaik ist längst Teil moderner Gebäudetechnik. Deshalb ist es richtig, dass auch SHK-Betriebe klar definierte Arbeiten bei der Installation übernehmen können. Die Vereinbarung schafft dafür einen verlässlichen Rahmen: mit eindeutigen Zuständigkeiten, abgestimmten Qualifikationen und klaren Grenzen zwischen den Gewerken. Das erleichtert dieZusammenarbeit auf der Baustelle und gibt den Kunden Sicherheit“, sagt MichaelHilpert, Präsident des ZVSHK.
Die neu gefasste Vereinbarung, die Schulungsinhalte, die Muster-Nachunternehmerverträge sowie weitere Dokumente stehen in „Mein E-Handwerk“ unter www.mein-ehandwerk.de (Log-in erforderlich) und dort unter„Recht und Tarif“ -> Hilfestellungen / Musterformulierungen (Bereich„Nachunternehmervertrag PV: Gemeinsame PV-Anlagenerrichtung mit anderenGewerken“) zum Download bereit.


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