
In einem neuen Forderungspapier ruft der Verband die Bundesregierung auf, beim GMG CO₂-freie Heiztechnologien wie Infrarotheizungen gleichberechtigt zu berücksichtigen. „Entscheidend sollte sein, dass ein Heizsystem im Betrieb keine CO2-Emissionen verursacht – nicht, welche Technologie dahintersteht“, sagt Christoph Weiland, Vorstand der IG Infrarot Deutschland e. V. Um hierauf aufmerksam zu machen und zielführende, realitätsnahe Änderungen und Optionen aufzuzeigen, hat die IG Infrarot Deutschland ein Forderungspapier für die laufende Diskussion veröffentlicht.
Laut IG Infrarot muss jedes Heizsystem, dass die Ziele des heutigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt, gleichwertig vor dem Hintergrund der Ziele behandelt werden. Das gelte insbesondere für elektrische Infrarotheizungen mit hohem Strahlungswirkungsgrad. Reale Nutzungsvorteile wie zonale, bedarfsorientierte Beheizung, geringere Raumtemperaturen bei gleichem Komfort und intermittierender Betrieb sollte das GMG angemessen berücksichtigen.
Der aktuelle Primärenergiefaktor von 1,8 für netzbezogenen Strom bilde weder den heutigen Strommix noch Eigenstromnutzung ab. Er sei zeitnah weiterzuentwickeln – etwa durch einen dynamischen Primärenergiefaktor, die reduzierte Bewertung bei Gebäuden mit Photovoltaik- und Speicherintegration oder alternativ ein CO2-bzw. Endenergie-basierter Erfüllungspfad.
Förderbedingungen, die das neue GMG spezifiziert sowie Förderprogramme in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) müssen konsequent technologieoffen sein. Maßgeblich sollte die Zielerreichung des Gebäudes sein, nicht der Systemtyp. Bewertungskriterien sollten CO2-Wirkung, Wirtschaftlichkeit und Umsetzbarkeit sein.
Der Verband IG Infrarot fordert eine technologieoffene Abwrackprämie für fossile Heizungen. Gefördert werden sollte der dauerhafte Ausstieg aus fossilen Systemen – unabhängig von der gewählten neuen Heiztechnologie. Das Ziel klimaneutraler Gebäude bis 2045 setzt voraus, dass jährlich rund 1,2 Mio. Heizungen ersetzt werden. Dafür brauche es technologieoffene Rahmenbedingungen.
Eine verpflichtende oder gleichwertig anerkannte Lebenszyklusbetrachtung (LCA) führt insbesondere im Bestand zu sachgerechteren Ergebnissen als reine Betriebsenergiebetrachtungen. Materialeinsatz, Lebensdauer und Wartungsaufwand seien stärker zu berücksichtigen.
Das GMG muss soziale und wirtschaftliche Realitäten abbilden. Niedrige Investitionskosten, schnelle Installation und schrittweise Modernisierung machen Infrarotheizungen zu einer sozial verträglichen Option. Technologieoffenheit sei auch Sozialpolitik, so der Verband.
Strombasierte Heizsysteme - insbesondere Infrarotheizungen -sind als Bestandteil hybrider und quartiersbezogener Lösungen anzuerkennen. Sie können für Spitzenlast- und Übergangslösungen genutzt und in netzdienliche Steuerungs- und Speicherstrategien eingebunden werden.
Das Forderungspapier steht auf der Startseite der Website der IG Infrarot zum Download (PDF) zur Verfügung.


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