
In seiner Veröffentlichung kritisiert der BVES die Rahmenbedingungen: So soll das neue Verfahren bereits ab sofort starten, obwohl wesentliche Fragen zur regulatorischen Einordnung und zur Ausgestaltung weiterhin ungeklärt sind.
„Es bleibt weiterhin bei einer Art ‚friss, oder stirb‘“, konstatiert Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer BVES. „Täglich neue Anforderungen und neue Unsicherheiten, so wird der notwendige Zubau an Speicherkapazitäten nicht gelingen – im Gegenteil, die Flexibilitätslücke wird größer. Es entsteht der deutliche Eindruck, dass leider weiterhin nur an Einzelsymptomen herumgedoktert wird, statt das Gesamtsystem zu betrachten und zukunftsfest aufzustellen.“
Für Projektentwickler bedeuten die kurzfristigen Änderungen konkret: Projekte müssen neu bewertet und umgeplant, Finanzierungen müssen umgestellt werden. Das führt zu weiteren Verzögerungen, Projekteinstellungen und Planungsunsicherheiten. Gleichzeitig entstehen weiterhin hohe Vorlaufkosten – teilweise im sechsstelligen Bereich – ohne verlässliche Aussicht auf einen Netzanschluss. Unter diesen Bedingungen lassen sich keine Investitionen in Milliardenhöhe auslösen.
Besonders kritisch ist jedoch, dass Energiespeicher weiterhin mit reinen Verbrauchsanlagen in eine kompetitive Netzanschlussvergabe eingeordnet werden. Speicher sind jedoch keine einseitige Last, sondern stellen systemdienliche Flexibilität bereit, entlasten gerade das Energiesystem und integrieren erneuerbare Energien bedarfsgerecht. Die Behandlung als reine Last wird ihrer Rolle nicht gerecht und birgt die Gefahr, dass systemisch notwendige Speicherprojekte im Wettbewerb um Netzanschlusspunkte verdrängt werden, obwohl sie für mehr Platz im Netz sorgen und Engpässe verringern.
Der BVES fordert daher:
Der BVES setzt sich weiterhin für einen konstruktiven Dialog mit den Übertragungsnetzbetreibern ein. Ziel ist ein gemeinsames Verständnis für die Rolle von Speichern und ein praxistauglicher, investitionsfreundlicher Rahmen. Das Energiesystem der Zukunft braucht mehr Speicher – nicht mehr Hürden.

Eine frühere Stellungnahme des BVES zu den Orientierungspunkten der BNetzA zu Speichernetzentgelten im Rahmen des Festlegungsverfahrens AgNes (GBK 25 01 1#3) findest Du auf der Seite des BVES: Stellungnahme zu AgNes Speichernetzentgelte.

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