
Die Neuregelung lohnt sich: In Spitzenzeiten kann ein Haushalt oft nicht den gesamten Solarstrom verbrauchen, die Batterie ist bereits mittags voll und die Einspeisevergütung ist nicht attraktiv. Auch der Verkauf an der Börse ist mangels passender Angebote nicht möglich. Hier bietet Energy Sharing eine neue verlässliche Einnahmequelle. Das steigert die Wirtschaftlichkeit der eigenen PV-Anlage und kann die Stromkosten senken.
In Deutschland sind über 5 Mio. PV-Anlagen bei der Bundesnetzagentur registriert. Die meisten speisen einen Teil des erzeugten Stroms ins Netz. Denn, wer mehr produziert, als er verbraucht, verkauft den Überschuss an den Netzbetreiber.Die Vergütung dafür ist jedoch gering. Für Neuanlagen liegt sie derzeit bei knapp 8 Cent pro kWh – der Strom aus der Solaranlage kostet aber rund 11 bis15 Cent pro kWh. Das Paradoxe dabei: Während die Solaranlagenbetreiber den Solarstrom zu niedrigen Preisen in das Netzeinspeisen, zahlen ihre Nachbarn im Haus nebenan zum selben Zeitpunkt für die Entnahme aus dem Netz im Schnitt 35 Cent pro kWh an den Stromversorger.
Dabei könnten sie den günstigen Solarstrom, gegen einen Aufschlag, auch direkt von nebenan erhalten. Doch die Weitergabe an benachbarte Haushalte ist bislang nicht ohne Weiteres erlaubt. Die Anlagenbetreiber müssten sich als Stromlieferanten registrieren und eine Vielzahl an Pflichten erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Erfüllung von Bilanzkreisauflagen sowie eine Liefergarantie. Dieser Mehraufwand lohnt sich nicht.
Der Gesetzgeber hat jetzt die zusätzlichen Auflagen abgeschafft. Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer können ihren lokal erzeugten Solarstrom künftig direkt mit Nachbarn oder sogar der gesamten Straße teilen. Zu diesem Zweck hat der Bundestag im November 2025 den neuen Paragrafen 42c des Energiewirtschaftsgesetzes (EnGW) beschlossen. Er ist am 22. Dezember 2025 in Kraft getreten. Damit ist nun ein Teil der Erneuerbare-Energien-Richtlinie II der EU deutsches Recht.
Die Neuregelung schafft erstmals eine rechtliche Grundlage für Energy Sharing und erlaubt die gemeinsame Nutzung erneuerbaren Stroms innerhalb lokaler Energiegemeinschaften. Wer eine Anlage betreibt, wird von vielen Pflichten klassischer Energielieferanten befreit und darf nun eine vereinfachte Vereinbarung mit den Stromabnehmern schließen. Sie beinhaltet die Stromlieferung und das gesellschaftsrechtliche Verhältnis zwischen dem Betreiber der Anlage und dem Abnehmer. Reststromverträge für die Abnehmer müssen die Anlagenbetreiber nicht abschließen. Diese Verträge betreffen den Verbrauch, den der Solarstrom nicht deckt – ihn müssen die Nachbarn selbst abschließen.
Die neue Einnahmequelle könnte sich künftig als Alternative zur Einspeisevergütung etablieren. Mit dem Solarstromverkauf an die Nachbarn werden die Anlagenbetreiber mehr Geld verdienen als mit der Einspeisevergütung.Die Nachbarn könnten im Gegenzug von deutlich geringeren Stromkostenprofitieren: eine klassische Win-Win-Situation.
Auch aus einem anderen Grund sehen Fachleute eine wachsende Bedeutung des Energy Sharings. Die Bundesregierung diskutiert derzeit, ob die Einspeisevergütung für Neuanlagen wegfallen soll. Betreiber sollen den nicht selbst genutzten Strom stattdessen an der Börse verkaufen. Dadurch kann der Stromverkauf an das unmittelbare Umfeld attraktiv werden. Außerdem könnte Energy Sharing auch dazu beitragen, den Ausbau der Photovoltaik zu beschleunigen und den Anteil erneuerbarer Energien im Stromnetz weiter zu erhöhen.
Pilotprojekte in Deutschland zeigen, dass die Idee funktioniert. Auch Italien und Österreich haben bereits Energy-Sharing-Konzepte, die erfolgreich sind. Energy Sharing kann ein weiterer Baustein sein, um erneuerbare Energien kostengünstig in Wohngebieten zu nutzen“, sagt Frank Hettler von Zukunft Altbau. „Eigentümerinnen und Eigentümer sollten die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Gerade für Häuser mit größeren Solaranlagen und einem relativ niedrigen Eigenverbrauch kann sich das Modell künftig lohnen.“
Bald wird die Neuregelung in Kraft treten und das nicht nur für den Verkauf an die Nachbarn. Ab Juni2026 müssen Verteilnetzbetreiber Energy Sharing innerhalb ihres Bilanzierungsgebietes unterstützen, ab Juni 2028 auch gebietsübergreifend. Große Unternehmen sind hingegen von der Teilnahme ausgeschlossen.
Tipps für Hauseigentümer gibt es von Gebäudeenergieberatenden und den regionalen Photovoltaik-Netzwerken in Baden-Württemberg. Sie können erklären, wie Photovoltaikanlagen sinnvoll ausgelegt werden und wie Eigentümerinnen und Eigentümer sich auf das neue Vermarktungsmodell vorbereiten. Fragen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.


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